Haushaltshilfe anstellen: was du wirklich tun musst
Fünf Angaben genügen. Du erfährst, ob du die Person anmelden musst, was sie dich pro Stunde wirklich kostet und welche Schritte anstehen. Kostenlos, ohne Konto, ohne Abo.
Musst du deine Haushaltshilfe anmelden?
Im Privathaushalt ist jede bezahlte Arbeit bei der AHV beitragspflichtig, auch bei sehr kleinen Löhnen. Die allgemeine Freigrenze für geringfügige Löhne gilt hier nicht. Für die Anmeldung hast du 30 Tage ab Arbeitsbeginn Zeit, zuständig ist die Ausgleichskasse deines Wohnkantons.
Zwei Ausnahmen hängen vom Jahrgang der angestellten Person ab (Stand 2026):
- Jahrgang 2009 und jünger: Es sind keine Beiträge abzurechnen und keine Anmeldung nötig.
- Jahrgang 2008 bis 2001: Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Haushalt sind beitragsfrei («Sackgeldjob»). Die angestellte Person kann aber verlangen, dass trotzdem abgerechnet wird.
Wichtig für die Grenze von CHF 750: Auch der Ferienlohn ist beitragspflichtig und zählt mit. Wer CHF 708 Grundlohn bezahlt, liegt mit 8.33 % Ferienlohn bereits bei CHF 766.98 und muss anmelden. Der Check oben rechnet das automatisch mit ein.
Was eine Haushaltshilfe pro Stunde wirklich kostet
Der vereinbarte Stundenlohn ist nicht dein ganzer Aufwand. Dazu kommen der Ferienlohn und deine Beiträge als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Ein Beispiel mit CHF 28 pro Stunde für eine erwachsene Person (Stand 2026):
| Position | Satz | Pro Stunde |
|---|---|---|
| Stundenlohn | – | CHF 28.00 |
| Ferienlohn bei 4 Wochen Ferien | 8.33 % | CHF 2.33 |
| AHV/IV/EO, dein Anteil | 5.3 % | CHF 1.61 |
| ALV, dein Anteil | 1.1 % | CHF 0.33 |
| Mindestens | CHF 32.27 |
Nicht enthalten sind die Familienzulagen, die Prämie der Unfallversicherung und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Diese hängen von deiner Kasse und deinem Versicherer ab. Bis zum 20. Geburtstag der angestellten Person gelten fünf Wochen Ferien; der Ferienlohn beträgt dann 10.64 %.
Mindestlöhne 2026 im NAV Hauswirtschaft
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes legt Mindestlöhne fest, wenn die Person im Durchschnitt mindestens 5 Stunden pro Woche bei dir arbeitet. Die Beträge gelten ohne Ferien- und Feiertagszuschlag.
| Ausbildung und Erfahrung | Mindestlohn pro Stunde |
|---|---|
| Ohne Berufsausbildung | CHF 20.35 |
| Ohne Berufsausbildung, mindestens 4 Jahre Erfahrung | CHF 22.30 |
| Mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) | CHF 22.30 |
| Mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 24.55 |
Auch Kinderbetreuung im Haushalt fällt darunter. Ausgenommen sind Jugendliche, die nur gelegentlich Kinder hüten, und Tagesmütter, die Kinder ausserhalb der Familie betreuen. Im Kanton Genf gilt der NAV des Bundes nicht; dort gilt eine eigene kantonale Regelung.
In fünf Schritten korrekt anstellen
- Arbeitsbewilligung prüfen. Lass dir den Ausländerausweis zeigen, wenn die Person nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist. Personen ohne gültige Bewilligung dürfen nicht beschäftigt werden.
- Arbeitsvertrag schriftlich abschliessen. Das SECO stellt einen Mustervertrag für Haushaltsangestellte bereit. Der Check stellt dir die Werte dafür zusammen.
- Bei der Ausgleichskasse anmelden, innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn. Bei kleinen Pensen ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren möglich: eine Abrechnung pro Jahr, Sozialversicherungen und Quellensteuer (5 %) zusammen. Es gilt bis zu einem Jahreslohn von CHF 22’680 pro Person und einer Lohnsumme von CHF 60’480 für den ganzen Haushalt.
- Unfallversicherung abschliessen. Die Berufsunfallversicherung ist immer obligatorisch. Arbeitet die Person regelmässig 8 Stunden pro Woche oder mehr, braucht es zusätzlich die Nichtberufsunfallversicherung. Mit VAVplus rechnest du die Unfallversicherung über die Ausgleichskasse ab.
- Jeden Monat eine Lohnabrechnung abgeben. Auch im vereinfachten Verfahren bleibt das deine Pflicht. Der Check erstellt sie dir druckfertig.
Ferien: Zuschlag auf den Lohn oder Bezug?
Viele zahlen den Ferienlohn als Zuschlag mit jedem Stundenlohn aus. Das ist nur bei unregelmässiger Arbeit zulässig, muss schriftlich vereinbart und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Bei regelmässiger Arbeit, etwa jeden Dienstag vier Stunden, müssen die Ferien bezogen und dann bezahlt werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Sonst riskierst du, die Ferien ein zweites Mal zahlen zu müssen.
Was der Check nicht abdeckt
Der Check beruht auf den Regeln des Bundes. Kantonale Normalarbeitsverträge können weitere Regeln festlegen, etwa zu Arbeitszeit, Ferien oder Kündigung. Liegt der Jahreslohn über den Grenzen des vereinfachten Verfahrens, gilt das ordentliche Verfahren, und ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 kommt die Pensionskasse (BVG) dazu. In diesen Fällen hilft dir die Ausgleichskasse deines Kantons weiter. Ausführlich erklärt sind Anmeldung und Versicherungen im Ratgeber Putzhilfe anmelden in der Schweiz.
Lieber nicht selbst Arbeitgeber sein?
Wenn dir Anmeldung und Lohnabrechnung zu aufwendig sind, kannst du eine Firma beauftragen. Die Firma stellt das Personal an und rechnet selbst ab. Im Verzeichnis findest du geprüfte Reinigungsfirmen sowie Angebote für Kinderbetreuung und Seniorenbetreuung. Was die einzelnen Modelle kosten, zeigen die Übersichten zu den Kosten der Kinderbetreuung und zur Seniorenbetreuung zuhause.
Häufige Fragen
Muss ich auch für zwei Stunden im Monat anmelden?
Ja. Im Privathaushalt ist jede bezahlte Arbeit beitragspflichtig, unabhängig von der Lohnhöhe. Ausgenommen sind nur Personen mit Jahrgang 2009 und jünger sowie Löhne bis CHF 750 pro Jahr bei Personen mit Jahrgang 2008 bis 2001 (Stand 2026).
Was kostet eine Haushaltshilfe pro Stunde wirklich?
Bei CHF 28 Stundenlohn für eine erwachsene Person mindestens CHF 32.27, inklusive Ferienlohn und deinen Beiträgen an AHV/IV/EO und ALV. Dazu kommen Familienzulagen, Unfallversicherung und Verwaltungskosten deiner Ausgleichskasse.
Gibt es einen Mindestlohn für Haushaltshilfen?
Ja, ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Haushalt. 2026 beträgt er je nach Ausbildung und Erfahrung zwischen CHF 20.35 und CHF 24.55 pro Stunde, ohne Ferien- und Feiertagszuschlag. Im Kanton Genf gilt eine eigene Regelung.
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?
Ein Verfahren für kleine Anstellungen: Du rechnest einmal pro Jahr mit der Ausgleichskasse ab, Sozialversicherungen und Quellensteuer werden zusammen erhoben. Es gilt bis CHF 22’680 Jahreslohn pro Person und CHF 60’480 Lohnsumme im Haushalt.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Angaben im Check werden nur für die Berechnung verwendet. Namen und Adressen für Lohnabrechnung und Vertragsdaten verlassen deinen Browser nicht.
Stand der Werte: 2026. Quellen: Merkblätter 2.06 und 2.07 der Informationsstelle AHV/IV, Informationen des SECO zum NAV Hauswirtschaft 2026, Verordnung über den NAV Hauswirtschaft, Art. 329a und 329d OR. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; für deinen konkreten Fall ist die kantonale Ausgleichskasse zuständig.