AGB der homehilfe

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle homehilfe.Serviceverträge das Schmon Media mit Sitz in Zürich und ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend «der Vertragspartner» ).

Der Onlineservice homehilfe.ch wird von Schmon Media betrieben. homehilfe.ch ermöglicht es, mit wenigen Klicks geeignete Kandidaten für die gesünschte Dienstleistung zu finden und ein privates Arbeitsverhältnis abzuschliessen. Egal ob Putzhilfe, Kinder- & Seniorenbetreueung oder andere Hausthaltshilfe homehilfe.ch kümmert sich um die Anmeldungen und den Kontakt zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Die die gesünschte Dienstleistung der homehilfe ist es einen kostenlosen Servicevertrag sowohl für den Arbeitgeber, wie auch für den Arbeitnehmer.

Die homehilfe verwaltet durch ServiceHunter AG für ihren Vertragspartner dessen Anstellungsverhältnisse und gewährt dem Vertragspartner das auf die Vertragslaufzeit und die Abwicklung des Vertragsgegenstands beschränkte Recht als betriebssicher mit modernster Internettechnologie Arbeitsverhältnisse zu machen und korrekt zu gestalten zum Ziel gesetzt. 

Basierend auf den Angaben zu den Arbeitsverhältnissen des Vertragspartners und den gesetzlichen Bestimmungen umfasst dies die folgenden Dienstleistungen: 

Beiträge an die kantonalen Ausgleichskassen

Obligatorischen Beiträge an die Kantonalen Ausgleichskassen werden für folgende obligatorische Sozialversicherungen abgerechnet:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO) 
  • Arbeitslosenversicherung (ALV) 
  • Familienausgleichskasse (FAK) 
  • Bildungsfonds (in manchen Kantonen) 
  • Verwaltungskosten der Ausgleichskasse 
 

Bei den kantonalen Ausgleichskassen erfolgen An- und Abmeldungen bezüglich:

  • Familienzulagen 
  • Mutterschaftsentschädigung 
  • Erwerbsersatzordnung 
 

Die diesbezüglichen Zulagen und Taggelder werden in die Lohnabrechnungen der betroffenen Angestellten des Vertragspartners integriert.   

Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung (UVG und KTG) 

  • Alle Anstellungsverhältnisse des Vertragspartners werden obligatorisch durch die ServiceHunter AG bei der Berufsunfallversicherung (BU) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert. Die Versicherung bei der Nichtberufsunfallversicherung umfasst nur vertraglich vereinbarte Anstellungen mit mindestens 8 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Die ServiceHunter AG verrechnet dem Vertragspartner die Beiträge der BU und dem dazugehörigen Arbeitnehmer die Beiträge der NBU. Es wird explizit ausgeschlossen, dass der Vertragspartner eine andere Unfallversicherung für seine Anstellungsverhältnisse abschliesst als die seitens der ServiceHunter AG angebotene Unfallversicherung.
  • Der Vertragspartner kann bei der ServiceHunter AG auch eine Krankentaggeld – Versicherung (KTG) abschliessen. In diesem Fall werden die entsprechenden Beiträge zu jeweils 50% dem Vertragspartner und seinen Angestellten verrechnet. Eine durch den Vertragspartner ausserhalb der ServiceHunter AG abgeschlossene KTG-Versicherung kann nicht in die Lohnabrechnungen integriert werden.  
 

Beiträge an die Pensionskasse gemäss BVG 

Alle Löhne oberhalb der im jeweiligen Jahr geltenden monatlichen und jährlichen BVG-Eintrittsschwelle sind obligatorisch bei der von der ServiceHunter AG bestimmten Pensionskasse für die berufliche Vorsorge zu versichern. Die Beiträge an die Pensionskasse werden zu jeweils 50% dem Vertragspartner und seinen Angestellten verrechnet. Es wird explizit ausgeschlossen, dass der Vertragspartner eine andere Vorsorgeeinrichtung für seine Anstellungsverhältnisse auswählt als die seitens der ServiceHunter AG bestimmte Pensionskasse. 

Beiträge für weitere Versicherungen 

Die ServiceHunter AG bietet dem Vertragspartner den Abschluss weiterer Versicherungen an, deren Beiträge dem Vertragspartner aufgrund der jeweils geltenden Versicherungskonditionen verrechnet werden. 

Steuern 

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, bei Beginn einer Anstellung festzustellen, ob seine Angestellten der Quellensteuer unterliegen. Alle für die Anmeldung bei der Quellensteuer erforderlichen Informationen sind der ServiceHunter AG durch den Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Beginn einer Anstellung mitzuteilen. Die ServiceHunter AG behält sich vor, im Falle einer unvollständigen oder verspäteten Bereitstellung dieser Informationen dadurch entstehende Zusatzaufwände an den Vertragspartner zum Stundensatz von CHF 120 zu verrechnen. Die fälligen Quellensteuern werden dem Vertragspartner verrechnet und an die Kantonalen Steuerämter abgeführt.

Für Anstellungsverhältnisse im Vereinfachten Abrechnungsverfahren wird zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen eine pauschale Quellensteuer auch für inländische Angestellte verrechnet und an die kantonalen Ausgleichskassen entrichtet.  

Zahlungen an Arbeitnehmer 

Der Vertragspartner kann die ServiceHunter AG zusätzlich zur Lohnbuchhaltung auch bevollmächtigen, die Auszahlung von Löhnen und Spesen an seine Angestellten vorzunehmen. 

3.HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die homehilfe entrichtet sämtliche unter Ziffer 2 genannten Beiträge, Steuern und Prämien ohne zusätzliche Prüfung basierend auf den Angaben des Vertragspartners über seine aktuell laufenden Anstellungsverhältnisse.

Die homehilfe ermöglicht den Kontakt zwischen den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, die Verantwortlichkeit der korrekten Anstellung zwischen den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer der beiden Vertragsparteien ist. Dazu homefilfe empfehlt Quitt. von der ServiceHunter AG als betriebssicher zum Ziel gesetzt, mit modernster Internettechnologie Arbeitsverhältnisse mit Putzfrauen, Babysittern, Pflegepersonal und Haushaltshilfen online erfassbar zu machen und korrekt zu gestalten.

Die homehilfe ist in keiner Weise dazu verpflichtet, Lohnzahlungen an die Angestellten des Vertragspartners sowie Zahlungen an die Sozialversicherungen, Steuerämter und Versicherungen vorzunehmen.

3. ZUSTANDEKOMMEN HOMEHILFE.SERVICEVERTRAGES

Die homehilfe.Serviceverträge ist es einen kostenlosen Servicevertrag sowohl für den Arbeitgeber, wie auch für den Arbeitnehmer.

Zussamen mit dem quitt.Partnerprogramm von ServiceHunter AG, homehilfe hat die Möglichkeit Vermittlungsprämien der quitt. Services zu beziehen.

4. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

Die homehilfe behandelt sämtliche Informationen des Vertragspartners und der Arbeitnehmer vertraulich, welche nicht öffentlich zugänglich oder öffentlich bekannt sind und soweit sie nicht für die Vertragserfüllung Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen. Wird die homehilfe aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften zur Offenlegung von Daten oder Informationen verpflichtet, gilt die entsprechende Offenlegung nicht als Verletzung der entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtungen.

Sämtliche Datenschutzbestimmungen sind in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung befindet sich auf homehilfe.ch/datenschutzerklaerung/

5. ÄNDERUNGEN

Die homehilfe behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden auf der Webseite quitt.ch zugänglich gemacht.

6. GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT

Die Vertragsbeziehungen zwischen der homehilfe und dem Vertragspartner unterstehen Schweizer Recht. Alleiniger Gerichtsstand ist Zürich.

7.SALVATORISCHE KLAUSEL

Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

homehilfe.ch, Zürich,  03.12.2020

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